Start der systematischen Antibiotika-Erfassung in der Tiermast Auftakt für eine konsequente Minimierung des Antibiotikaeinsatzes
03.07.2014 -
Ab dem 01. Juli 2014 müssen Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten, erfassen, wie häufig ihre Tiere mit Antibiotika behandelt werden. Damit tritt das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes nunmehr endgültig in Kraft. Ziel der Novelle ist es, den Einsatz von ...
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