Ab 1. Juli 2020 verbindliche Höchstgehalte für Perchlorat in bestimmten Lebensmitteln
Obst und Gemüse, Tee und Kräutertee sowie bestimmte Säuglingsnahrung betroffen
01.07.2020 -
Kurzfristige Änderungen für Obst und Gemüse, Tee, Kräutertee und bestimmte Säuglingsnahrung: Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 25. Mai 2020 die Verordnung (EU) 2020/685 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Perchlorat in bestimmten ...
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Lebensmittelanalytik
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