Bundeskartellamt hat derzeit keine Einwände gegen das Lebensmitteleinzelhandels Joint Venture „Retail Trade Group“
05.04.2017 -
Das Bundeskartellamt hat derzeit keine kartellrechtlichen Einwände gegen die geplante Zusammenarbeit der Lebensmitteleinzelhändler Bartels-Langness, Bünting, Georg Jos. Kaes, Klaas & Kock, Netto ApS (Netto Nord) und real,- im Rahmen der neugegründeten RTG Retail Trade Group. Das Joint Venture ...
Andreas Mundt
Discounter
Edeka
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