BVL: Nahrungsergänzungsmittel mit DMBA sind nicht verkehrsfähig
Betroffene Mittel könnten noch im Internet gehandelt werden
10.02.2015 -
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin weist daraufhin, dass Nahrungsergänzungsmittel, die 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) enthalten, unerwünschte Nebenwirkungen haben können und nicht verkauft werden dürfen. Im vergangenen Jahr wurde ein DMBA-haltiges ...
Dimethylbutylamin
DMBA
Nahrungsergänzungsmittel
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