Bundestag verabschiedet CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Der Nachhaltigkeitsbericht wird von der Kür zur Pflicht

Auch in der Lebensmittelwirtschaft trifft das Gesetzt die großen Hersteller

17.03.2017 - Deutschland
  • Neues Gesetz verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts
  • Aber: Viele Unternehmen sind schlecht vorbereitet und arbeiten in ihrem CSR-Management mit veralteten Methoden
  • 360report bietet eine digitale Lösung zur einfachen Datenerfassung und individuellen Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten

Vergangene Woche hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ offiziell verabschiedet. Mit dem Gesetz, welches rückwirkend ab dem 01.01.2017 gilt, werden rund 550 Unternehmen in Deutschland für das kommende Geschäftsjahr erstmals zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet. Für Unternehmen ist das neue Gesetz Herausforderung und Chance zugleich: Denn auch wenn die Bedeutung von Corporate Social Responsibility aus Sicht von Öffentlichkeit und Stakeholdern kontinuierlich steigt, sind viele Firmen und Konzerne von einem modernen CSRManagement noch immer weit entfernt.

Größere Transparenz durch Bericht von nichtfinanziellen Informationen

Mit dem Gesetz wird die CSR-Richtlinie, die 2014 von der EU beschlossen wurde, in nationales Recht überführt. Das neue Gesetz verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen, die eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro oder einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro ausweisen und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen, zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts. Zudem fallen alle Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die diesen Kriterien entsprechen – und zwar unabhängig von ihrer Rechtsform – unter die Berichtspflicht. Auf diese Weise soll eine größere Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen hergestellt werden.

„Bei seiner Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht hat sich der Deutsche Bundestag an einem Minimalprinzip orientiert und den gesetzlichen Rahmen im Hinblick auf die betroffenen Unternehmen bewusst eng gefasst“, kommentiert Matthias Keitel, Gründer des Berliner Startups 360report, das neue Gesetz. „Damit will der Bund der deutschen Wirtschaft entgegenkommen und vor allem kleine und mittelständische Unternehmen nicht über Gebühr belasten.“

CSR-Management mit veralteten Tools

Trotz der wirtschaftsfreundlichen Auslegung der CSR-Richtlinie war das Gesetz im Vorfeld von Seiten der Unternehmen kritisiert worden mit der Begründung, dass die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts mit einem unangemessen hohen bürokratischen Aufwand verbunden sei. Allerdings ist das CSR-Management vieler Unternehmen bislang kaum professionalisiert. „Das am häufigsten genutzte Tool von Unternehmen ist noch immer die Excel-Tabelle. Entsprechend hoch schätzen Unternehmen auch die Kosten und den Zeitaufwand für die Datenerfassung und die Berichterstellung ein“, erklärt Matthias Keitel. „Durch digitale Tools kann dieser Prozess jedoch deutlich beschleunigt und vereinfacht werden.“

360report hat hierfür eine Software-Lösung entwickelt, mit der Unternehmen jeder Größe die Möglichkeit haben, schnell und unkompliziert einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Dabei kombiniert das Tool eine intuitive Dateneingabe mit erweiternden Software-Modulen, die den individuellen Anforderungen der Unternehmenskunden angepasst werden. Auf diese Weise erhalten Unternehmen auf Knopfdruck einen fertigen Bericht entlang nationaler und internationaler Berichtsstandards wie dem DNK oder der GRI. Indem die 360report- Software bestehende Defizite wie auch Fortschritte transparent macht und Unternehmen durch vorgeschlagene Ziele und Verbesserungsmaßnahmen unterstützt, kann das CSR-Management und Reporting kontinuierlich optimiert werden. Zudem kann das Tool um weitere Standards und Normen erweitert werden und bietet Unternehmen so einen ganzheitlichen Ansatz der Erfassung und Berichterstattung.

„Unternehmen sollten das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz nicht als lästige Pflicht, sondern vielmehr als Chance sehen“, so Keitel. „Denn die Bedeutung unternehmerischer Nachhaltigkeit wird in der Wahrnehmung von Verbrauchern, Investoren und anderen Stakeholdern zukünftig weiter zunehmen. Entsprechend kann eine transparente Kommunikation des eigenen CSR-Engagements zum Erfolgsfaktor werden.“

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