IK kritisch gegenüber oxo-abbaubaren Kunststoffen
Hintergrund für die Veröffentlichung sind neben Medienberichten zahlreiche Anfragen aus dem Kreis der IK-Mitgliedsunternehmen sowie von Kunden der Kunststoffverpackungsbranche. Das Thema ist auch international von Bedeutung, da es beispielsweise in Frankreich bereits ein gesetzliches Verbot
„oxo-abbaubarer“ Kunststoffe gibt.
Die IK beabsichtigt eine Versachlichung der Diskussion durch die Darstellung der wesentlichen Fakten. So wird in den FAQs darauf hingewiesen, dass „oxo abbaubare Kunststoffe“ die Anforderungen an eine vollständige biologische Abbaubarkeit nicht erfüllen. Aus Sicht des IK-Arbeitskreises Bioplastics sind die
Bezeichnungen „oxo-fragmentierbare“ oder „thermo-„ oder „photo fragmentierbare Kunststoffe“ zutreffender, da es sich hierbei nicht um einen vollständigen Abbau, sondern um eine Fragmentierung der Kunststoffe zu
sichtbaren oder unsichtbaren Kunststoffstückchen handelt.
Darüber hinaus macht die IK darauf aufmerksam, dass die Fragmentierung von Produkten aus „oxo-abbaubaren Kunststoffen“ das aktuelle Problem des Eintrags von „Microplastics“ in Gewässer und Meere verschärfen kann. Auch wird das Recycling durch „oxo-abbaubare“ Kunststoffe beeinträchtigt.
Die FAQs wurden im IK-Arbeitskreis Bioplastics entwickelt, der sich grundsätzlich mit allen Fragen rund um das Thema Verpackungen und Folien aus Bioplastics befasst.
Sie können die FAQs unter www.kunststoffverpackungen.de in der Rubrik Publikationen herunterladen.
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