Verpackungsgesetz lässt Verbraucherpreise steigen
Dass Milch, Saft und Wein bisher von der Pfandpflicht ausgenommen waren, hatte gute Gründe: Die Verpackungen landeten im gelben Sack und konnten so einer Verwertung zugeführt werden. Weinflaschen fanden ihren Weg in den Glascontainer. Wenn es nach dem Willen des Bundesrates geht, soll sich das bald ändern. Die Verpackungen sollen dann zum Lebensmittelhändler zurückgebracht werden.
„Die Rücknahmeautomaten in den Geschäften sind für solche Verpackungen gar nicht ausgelegt“, sagte MIV-Hauptgeschäftsführer Eckhard Heuser. „Saure Restmilch erzeugt unangenehmen Geruch und ist im Lebensmittelhandel unhygienisch und gesetzlich streng geregelt.“ Darüber hinaus würde die geänderte Pfandpflicht eine hohe finanzielle Belastung für die Unternehmen darstellen. „Diejenigen, die das neue Verpackungsgesetz politisch vorantreiben, müssen sich darüber im Klaren sein, dass es steigende Verbraucherpreise nach sich ziehen wird“, meint Heuser. Bis heute waren Milch und Milcherzeugnisse von der Bepfandung ausgenommen und das hat der deutsche Verbraucher auch so gelernt.
Das bisherige System hat nach Überzeugung des MIV gut funktioniert. Gerade junge Familien mit kleinen Kindern sind Großverbraucher an Milch. Und diese würden morgen mit zusätzlicher Arbeit belastet. Der Verband fordert daher eine Überarbeitung der Bundesratsstellungnahme. „Das Gesetz gehört in die Mülltonne“, so Heuser.
Meistgelesene News
Themen
Organisationen
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Ab sofort nichts mehr verpassen: Unser Newsletter für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie bringt Sie jeden Dienstag und Donnerstag auf den neuesten Stand. Aktuelle Branchen-News, Produkt-Highlights und Innovationen - kompakt und verständlich in Ihrem Posteingang. Von uns recherchiert, damit Sie es nicht tun müssen.