BVL vereinbart Kooperation mit zwei indischen Lebensmittelsicherheitsbehörden

09.10.2015 - Indien

Im Rahmen der deutsch-indischen Regierungskonsultationen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine enge Zusammenarbeit mit zwei indischen Behörden im Bereich der Lebensmittelsicherheit vereinbart. Am 5. Oktober unterzeichnete BVL-Präsident Dr. Helmut Tschiersky in Neu-Delhi eine Absichtserklärung mit dem indischen Ministerium für Landwirtschaft und Landwirte (Ministry of Agriculture and Farmers Welfare) sowie eine weitere Absichtserklärung mit der indischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Food Safety and Standards Authority of India – FSSAI).

Mit Ashish Bahuguna, dem neuen Vorsitzenden der FSSAI, steht dem BVL ein erfahrener Partner zur Seite, welcher bereits als Ko-Vorsitzender der bilateralen Arbeitsgruppe „AGRAR“ eng und erfolgreich mit Deutschland zusammengearbeitet hat. Als Schwerpunkte sind in der Absichtserklärung zwischen FSSAI und BVL unter anderem die Zusammenarbeit in den Bereichen Labor, Datenmanagement, Lebensmittel-Kontrollpläne und Krisenmanagement definiert. Im Rahmen des Indienbesuchs hat auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine ähnliche Vereinbarung mit der FSSAI abgeschlossen.

Der für Pflanzenschutzfragen zuständige Joint Secretary im indischen Landwirtschaftsministerium, Utpal Kumar Singh, unterzeichnete eine Absichtserklärung mit dem BVL, welche einen Grundstein für die Zusammenarbeit beider Seiten im Bereich der guten landwirtschaftlichen Praxis, speziell auf dem Gebiet der Pflanzenschutzmittelzulassung, legt. Ziel der Vereinbarung ist ein enger gegenseitiger Austausch von wissenschaftlichem und technischem Know-how auf Expertenebene.

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmittelexporten aus Indien und die Festsetzung von Rückstandshöchstwerten durch die EU geben regelmäßig Anlass für Kontroversen mit Indien. Daher streben das BVL und das indische Landwirtschaftsministerium mit dem „Central Insecticides Board“, das in Indien für die Pflanzenschutzmittelzulassung zuständig ist, eine engere Zusammenarbeit an. Diese soll Fragen der wissenschaftlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen und deren Zulassung sowie die Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten in Lebensmitteln umfassen.

Deutschland ist nach Angaben des Auswärtigen Amtes Indiens wichtigster Handelspartner innerhalb der EU. Der Schwerpunkt indischer Exporte nach Deutschland liegt neben dem Textilbereich, chemischen Erzeugnissen, der Elektrotechnologie, Metallwaren und Leder auch im Bereich der Landwirtschaft sowie der Fischerei.

Eine Zusammenarbeit mit Indien ist für die Bundesrepublik Deutschland und das BVL aufgrund Indiens wirtschaftlichen Gewichts und angesichts der erheblichen Herausforderungen, vor denen das bevölkerungsreiche Land in den Bereichen Ernährungssicherung und Lebensmittelsicherheit im 21. Jahrhundert steht, von großer Bedeutung.

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