Keine Haft für Nadeln im Hack
Aus Protest gegen Massentierhaltung steckt eine 60-Jährige in Supermärkten Nadeln in Fleischwaren. Dafür bekommt sie eine Bewährungsstrafe. Mit dem Thema sei sie nun durch, sagt sie.
In der Urteilsbegründung sparte der Vorsitzende Richter nicht mit Vorhaltungen. «Wir sind davon überzeugt, dass Sie die Gefährdung von Menschen bewusst in Kauf genommen haben. Wer so etwas tut, der weiß, dass es gefährliche Folgen haben kann, eine Nadel zu verschlucken», sagte er. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte ein Jahr auf Bewährung gefordert.
Die Angeklagte hatte bereits zum Prozessauftakt gestanden, aus Protest gegen Massentierhaltung in Supermärkten in Eutin und Umgebung abgepacktes Fleisch mit Nadeln präpariert zu haben. «Ich dachte, die Leute essen das Fleisch nicht, wenn sie die Nadeln sehen», hatte sie ausgesagt. Doch längst nicht alle Käufer entdeckten die Nadeln rechtzeitig. Zwei Frauen verletzten sich bei der Fleischzubereitung leicht an den Nadeln, zwei andere Verbraucher bemerkten die Fremdkörper erst, als sie sie im Mund hatten.
Die habe sich seit langem mit den Folgen der Massentierhaltung für Tier und Mensch beschäftigt, hatte die gelernte Krankenschwester und Altenpflegerin vor Gericht ausgesagt. Mit der Zeit sei in ihr das Bewusstsein gereift, dass «dieses Industriefleisch voller Rückstände ist und krank macht». Schließlich habe sie an nichts anderes mehr denken können, hatte sie zu Prozessbeginn erklärt. Inzwischen habe sie aber mit dem Thema Massentierhaltung abgeschlossen, sagte die 60-Jährige am Donnerstag.
Von den ursprünglich angeklagten 26 Fällen wurden einige vorläufig eingestellt, andere zu einer Tat zusammengefasst. Am Ende verurteilte das Gericht die Angeklagte wegen gemeingefährlicher Vergiftung und gefährlicher Körperverletzung in 14 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Die Aussetzung zur Bewährung begründete das Gericht unter anderem mit den in nicht-öffentlicher Sitzung gemachten Aussagen des psychiatrischen Sachverständigen. Danach litt die Angeklagte zur Tatzeit unter schweren Depressionen und war deshalb nur eingeschränkt steuerungsfähig. Das Gericht erteilte der Angeklagten daher die Auflage, sich einer ambulanten Therapie zu unterziehen und sich regelmäßig den Ärzten in einer Fachklinik vorzustellen. (dpa)
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