Ab 1.Juni 2015 dürfen ausschließlich nach CLP gekennzeichnete Chemieprodukte in Verkehr gebracht werden.

30.04.2015 - Deutschland

Was ist CLP?

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CLP steht für die Abkürzung der englischen Begriffe - Classification, Labeling and Packaging- und ist eine europäische Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Diese Verordnung bringt die bisherige EU-Gesetzgebung in diesem Bereich mit dem GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) in Einklang. Hauptziele von CLP/GHS sind die Erleichterung des internationalen Handels mit chemischen Stoffen und die Sicherung des bestehenden Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Was ändert sich?

Die neuen Symbole und Formatänderungen der Produktetiketten und Sicherheitsdatenblätter erleichtern es dem Verbraucher, die Gefahrensymbole zu erkennen, und zu verstehen.

Was sind die wichtigen Termine bei der Umstellung?

Ab 1.Juni 2015 dürfen ausschließlich nach CLP gekennzeichnete Chemieprodukte in Verkehr gebracht werden. Bereits seit Dezember 2010 arbeitet Ecolab Europa an der Planung und Umsetzung dieser Richtlinie, indem die Klassifizierungen der Europäischen Union sowie die neuen CLP-Klassifizierungen für Inhaltstoffe in Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblatts angegeben und alle  Produktetiketten entsprechend umgearbeitet werden.

Ab dem 1.Juni 2017 müssen alle in Verkehr gebrachten Produkte (inkl. Lagerware und Ware beim Endverbraucher) gemäß CLP gekennzeichnet sein.

Wie kann Ecolab helfen? 

Um seitens unserer Produktion, Lagerhaltung und Logistik einen reibungslosen Übergang auf CLP zu gewährleisten und auch nach dem 1. Juni 2015 regulatorisch einwandfrei gekennzeichnete Produkte auszuliefern, erhält ein Großteil unserer Artikel unter CLP-Klassifizierung eine neue Material-Nummer. Gleichzeitig wird die gesamte Produktdokumentation, wie Sicherheitsdatenblätter sowie die darauf basierenden Betriebsanweisungen und Warntafeln, angepasst. 

Wir können zwei Fälle unterscheiden:

  1. Ändert sich die Material-Nr. eines Artikels nicht, erhalten Sie ohne gesonderte Information den gleichen Artikel wie zuvor, jedoch mit aktualisiertem Etikett je nach neuer Einstufung bzw. Kennzeichnung sowie das neue Sicherheitsdatenblatt gemäß CLP.
  2. Kommt es zu einer Änderung der Material-Nummer, werden wir Sie als unsere Kunden durch unsere Außendienstmitarbeiter schriftlich informieren. 

Aufgrund der Vielfalt unseres Produktportfolios werden nicht sämtliche Produkte gleichzeitig zu einem bestimmten Zeitpunkt auf CLP umgestellt, sondern sequentiell in kleineren Chargen. Entsprechend werden Sie mehrmals, das heißt zu unterschiedlichen Zeitpunkten über tatsächliche Materialnummer-Änderungen informiert werden. Neue Sicherheitsdatenblätter können Sie auch immer auf unserer Hompepage runterladen.

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