BGH: 'Monsterbacke'-Slogan ist nicht irreführend

13.02.2015 - Deutschland

Der umstrittene Milch-Slogan der Molkerei Ehrmann auf der Verpackung ihres Kinderquarks "Monsterbacke" führt Eltern zwar nicht in die Irre. Er darf aber nur zusammen mit speziellen gesundheitsbezogenen Hinweisen verwendet werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. Welche zusätzlichen Angaben das genau sein müssen, soll nun das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart klären. (Az.: I ZR 36/11)

In dem Rechtsstreit geht es um folgenden Spruch auf der Verpackung des Früchtequarks: "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!". Die Wettbewerbszentrale hatte Ehrmann deshalb wegen Irreführung verklagt. Die Molkerei verwendet den Spruch wegen des Prozesses derzeit nicht.

Bei dem Früchtequark handele es sich erkennbar um ein Produkt, das sich von Milch unterscheide, entschied der BGH nun. "Der Verbraucher weiß, dass Früchtequark mehr Zucker hat als Milch", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher in Karlsruhe.

Nach dem Europarecht brauche ein solcher Slogan jedoch zusätzliche Angaben. Um über die genauen Hinweise zu entscheiden, wies der BGH den Fall an das OLG Stuttgart zurück.

Ehrmann begrüßte die Entscheidung: "Jetzt ist klar, dass der Slogan Verbraucher nicht die Irre geführt hat", sagt Gunther Wanner von Ehrmann. Die Molkerei will erst nach einem abschließenden Gerichtsurteil über die weitere Zukunft des Werbespruchs entscheiden.

Der Rechtsstreit dauert seit fast fünf Jahren an und hat neben dem BGH auch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg beschäftigt.

Die Wettbewerbshüter bedauern das Urteil dagegen. "Wir wollten den Slogan eigentlich ganz von der Verpackung haben", sagt Antje Dau von der Wettbewerbszentrale. Ziel müsse es jetzt sein, dass mehr Informationen auf die Verpackung kämen, die nützlich für Verbraucher seien.

"Das Urteil verhindert leider nicht, dass Verbraucher durch Gesundheitswerbung in die Irre geführt werden," erklärte die Verbraucherorganisation Foodwatch. Hersteller könnten weiterhin selbst Süßigkeiten oder Soft Drinks ganz legal als gesund vermarkten, solange einfach Vitamine oder Mineralstoffe zugesetzt würden. "Bei dieser Entscheidung kann man nur Unverständnis haben", kommentierte die Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Renate Künast (Grüne), das Urteil. Entweder sei ein Produkt so wichtig wie ein Glas Milch, oder eben nicht./din/DP/das (dpa)

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