BGH prüft Mixgetränk 'Energy & Vodka

08.07.2014 - Deutschland

Der Alkoholgehalt eines Energie-Mixgetränks beschäftigt seit Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH). Dabei geht es um die Frage, ob ein Wodka-Koffein-Mixgetränk unter dem Namen "Energy & Vodka" vertrieben werden darf. Der Schutzverband der Spirituosenindustrie sieht darin eine irreführende Angabe, da das Getränk einen Alkoholgehalt von 10 Prozent hat.

Die Bezeichnung "Energy" vermittle dem Verbraucher, dass das Getränk fit mache, sagte die Anwältin des Verbandes am Donnerstag in Karlsruhe. Dabei habe es einen hohen Alkoholgehalt, der das Gegenteil bewirke.

Der Verband macht einen Verstoß gegen die europäische Health-Claim-Verordnung geltend. Diese regelt seit 2006, was auf Verpackungen von Lebensmitteln stehen darf und was nicht. Damit sollen Verbraucher vor irreführenden, wissenschaftlich nicht belegten Angaben und entsprechender Werbung geschützt werden. Wann der BGH entscheidet, ist noch nicht bekannt./din/DP/stb -(dpa)-

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