Deutsche Eierwirtschaft sieht GVO-Freiheit in Legehennenfutter nicht mehr gewährleistet.
Breite Teile der Erzeuger können Zusage GVO-freier Fütterung nicht mehr aufrecht erhalten
So besteht in Deutschland keine Rechtssicherheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003. Diese gibt vor, dass Futtermittel nur als GVO-frei beurteilt werden können, wenn sie weniger als 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Beimengungen enthalten. Diese Beimengungen dürfen aber nur "zufällig" und müssen "technisch unvermeidbar" sein. Die Produzenten von Legehennenfutter und damit auch die Legehennenhalter sind demzufolge futtermittelrechtlich angreifbar.
Breite Teile der Eiererzeuger teilen diese Einschätzung und müssen deswegen künftig statt GVO-freiem Soja wieder konventionelles Soja als Bestandteil des Futters verwenden. Günter Scheper: "Wenn wir GVO-Freiheit garantieren wollen, diese aber nicht mehr einhalten können, da uns GVO-freies Soja in ausreichender Reinheit eben nicht mehr zur Verfügung steht, dann müssen wir dieser Tatsache Rechnung tragen. Alles andere wäre bewusste Täuschung von Handel und Verbrauchern. Das ist nicht im Sinne der deutschen Eierwirtschaft."
Wie auch die Hähnchen- und Putenhalter erkennt der BDE das immer größere Risiko von sogenannten "Kreuz-Kontaminationen". Die stark angewachsene Anbaufläche für GVO-Soja im Hauptlieferland Brasilien mit einer für 2014 erwarteten Rekordernte führt zu einer unvermeidbaren Beimengung von GVO. Immer mehr Produzenten von Legehennenfutter sind nicht mehr in der Lage, die Eiererzeuger mit GVO-freiem Mischfutter zu beliefern.
Die deutsche Eierwirtschaft betont mit Nachdruck die konsequente Umsetzung des seit sieben Jahren gültigen Soja-Moratoriums zum Schutz der Amazonas-Region. Mit verlässlichen Zertifizierungsprogrammen muss sichergestellt sein, dass der Sojaanbau nicht zur Rodung neuer Regenwaldflächen führt. (ots)
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