Ozone Registration Group - EU Biozid Verordnung Ozon

01.09.2013 - Deutschland

Heidelberg - EU-Biozidverordnung: Seit 1. September 2013 ist Ozon als biozider Wirkstoff zu behandeln. Gemäß EU-Recht verlangt die Biozidverordnung, dass sowohl der Wirkstoff als auch Ozonerzeuger einer Zulassung unterworfen werden. Vier Hersteller von Ozonanlagen haben nun ihre Kräfte gebündelt, um das für die Zulassung von Ozon erforderliche Dossier zu erstellen und einzureichen.

Seit 1. September 2013 ist die Biozidverordnung EU/528/2012 (BPR) in Kraft und ersetzt die bisherige Biozidrichtlinie 98/8/EC (BPD). In der Vergangenheit war Ozon bereits als Biozid wahrgenommen, aber als sogenanntes in-situ erzeugtes Biozid von der Gültigkeit der BPD ausgenommen. Dieser besondere Status wurde nun mit der neuen BPR aufgehoben. Ozonanlagen, die auf dem Markt der EU für biozide Anwendungen (z.B. zur Desinfektion) bereit gestellt werden, brauchen deshalb nach Ablauf gewisser Übergansfristen ab September 2017 eine Zulassung.

Die Zulassungsprozedur erfolgt zweistufig. Zuerst muss Ozon als Wirkstoff zertifiziert und in der Unionsliste zugelassener Wirkstoffe eingetragen werden. Danach muss die Ozonerzeugungsanlage als biozides Produkt zugelassen werden. Da für diese Prozedur detailliertes Expertenwissen und ein erheblicher Kostenaufwand erforderlich sind, kann sie nicht von den Ozonanwendern allein durchgeführt werden. Deswegen werden die Hersteller der Ozonanlagen diesen Part übernehmen und ihren Kunden zur Verfügung stellen müssen.

Vier Hersteller von Ozonanlagen haben nun ihre Kräfte in der "Ozone Registration Group" gebündelt, um die Zulassung von Ozon als Wirkstoff voranzutreiben. Diese Hersteller sind die Firmen BWT, Degrémont Technologies (Ozonia), ProMinent und Xylem (WEDECO). Ziel ihrer gemeinsamen Bemühungen ist die Einreichung des sogenannten "Active Substance Dossier" für verschiedene Anwendungsbereiche (Biozidproduktarten) und die Eintragung von Ozon in der Unionsliste ab 1. September 2017.

Die "Ozone Registration Group" wird über die Vergabe eines sogenannten "Letter of Access" (LoA) Zugang zu ihrem "Active Substance Dossier" gewähren. Dieser wird für jeden bestehen, der selbst die Zulassung eines bioziden Produkts auf Basis von Ozon durchführen muss und der sich dadurch die eigene Erstellung eines Dossiers ersparen kann. Dadurch entsteht ein großer Vorteil hinsichtlich Zeit und Kosten.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Vorregistrierung zum Erwerb eines LoA wird ab Januar 2014 über www.ozone-registration-group.com verfügbar sein.

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