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Synthetische Oligosaccharide im Milchpulver
Für Säuglinge ohne nachgewiesenen Nutzen
Muttermilch enthält Oligosaccharide – diesen größtenteils unverdaulichen Kohlenhydraten werden in ihrer natürlichen Variante durchweg positive Eigenschaften zugeschrieben: Die Mehrfachzucker wirken antibakteriell, immunstärkend und beeinflussen positiv die Darmflora. Da ist es nicht überraschend, wenn Hersteller von Säuglingsnahrungen ihre Produkte durch synthetisch produzierte „Humane Milch-Oligosaccharide“ oder „HMO“ verbessern wollen und damit suggerieren, so der Muttermilch zumindest näher zu kommen.
„Der Zusatz einzelner synthetischer Oligosaccharide zu Säuglingsmilchen kann die komplexe Zusammensetzung der Muttermilch nicht imitieren. Die Bewerbung von Flaschennahrungen mit Begriffen wie `Humane Milch-Oligosaccharide´ oder ‚HMO‘ ist unseres Erachtens eine der bestehenden Gesetzgebung widersprechende Idealisierung“, kritisiert Prof. Dr. Berthold Koletzko, Leiter der Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ).
Koletzko und seine Kolleg/-innen der DGKJ-Kommission haben eine Stellungnahme vorgelegt, die den Zusatz synthetischer Oligosaccharide zu Säuglingsnahrungen und deren Marketing untersucht. Sie halten fest, dass „die personalisierte Komplexität der Oligosaccharide in Frauenmilch derzeit nicht in Flaschennahrungen nachgeahmt werden kann“. Zudem sei die Datenlage zu einem möglichen Nutzen von synthetischen Mehrfachzuckern in Säuglingsnahrungen zu dürftig, um allgemeine Empfehlungen zur Anwendung aussprechen zu können.
Eine Gesundheitsbeeinträchtigung oder gar -gefährdung durch die bisher in Europa zugelassenen synthetischen Oligosaccharide in Säuglingsnahrungen sehen die Expert/-innen der Ernährungskommission jedoch nicht.
Deutliche Kritik äußert die Ernährungskommission der Kinder- und Jugendmedizin an der derzeitigen, unakzeptablen Bewerbung von Säuglingsnahrungen. Prof. Koletzko: „Die Verordnungsgeber und die zuständigen Überwachungsbehörden müssen aktiv werden und die unseres Erachtens vorliegenden Verstöße gegen die europaweit erlassenen rechtlichen Beschränkungen zum Marketing von Säuglingsnahrungen unterbinden.“
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
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