EU-Gericht kippt Beschluss zu Dosenpfand-Ausnahmen in Grenzregionen

11.06.2021 - Deutschland

Das EU-Gericht hat eine Entscheidung der EU-Kommission zu Ausnahmen beim Dosenpfand in Geschäften an der Grenze zu Dänemark gekippt. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil haben die Wettbewerbshüter der Behörde nicht ordnungsgemäß geprüft, ob die Sonderregelungen eine illegale staatliche Beihilfe darstellen. Sie müssen sich nun erneut mit dem Fall befassen oder können gegen das Urteil Einspruch einlegen.

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Die Interessengemeinschaft der Grenzhändler (IGG) gab sich nach der Urteilsverkündung entspannt.Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig und habe keine unmittelbaren Rechtsfolgen für die Verkaufspraxis des Grenzhandels, teilte die IGG mit. Es verpflichte die EU-Kommission lediglich, den Fall erneut unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. "Wir werden die Entscheidung jetzt in Ruhe auswerten", sagte der IGG-Vorsitzende Erik Holm Jensen.

Für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) steht mit dem erstinstanzlichen Urteil hingegen fest, dass die Nichterhebung des Pfandes auch eine unzulässige Beihilfe darstellt. Thomas Fischer, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft, er sei überzeugt, dass dagegen nun auch die EU-Kommission einschreiten werde. Für den DUH-Mann kommt die fehlende Pfanderhebung somit auf zwei Seiten unter Druck: Durch die EU-Kommission und das Verfahren der DUH am Verwaltungsgericht Schleswig zum Vollzug der Einwegpfandpflicht nach dem Verpackungsgesetz.

Die DUH hat im April 2021 dazu Klage beim Verwaltungsgericht gegen den Landkreis Schleswig-Flensburg eingereicht. Dabei steht für die DUH eigenen Angaben zufolge vor allem der Umweltschaden des pfandfreien Dosenvertriebs im Vordergrund: Durch den Vertrieb der Dosen ohne ein Pfand fehle der Anreiz zur Rückgabe im Handel, weshalb viele der Dosen in der Umwelt landeten.

Der Grüne-Europaabgeordnete Rasmus Andresen aus Flensburg sagte, das Urteil sei ein Weckruf. "Das Problem "Dosenpfand" ist seit Jahren bekannt, die Dosen des Grenzhandels landen viel zu oft in der Natur und eine Lösung lässt schon viel zu lange auf sich warten." Er erinnerte daran, dass es seit 2015 eine Vereinbarung dazu zwischen den Umweltministerien in Kopenhagen, Berlin und Kiel gibt. Statt für ein ausreichenden Netz an Rücknahmestationen und die Einführung des schon lange notwendigen Pfandsystems zu sorgen, sei die dänische Regierung allerdings in einen Dornröschenschlaf gefallen. Seiner Ansicht nach müsse die Regierung in Dänemark nun liefern.

Die EU-Kommission hatte die Ausnahmeregelungen zum Dosenpfand nach einer Beschwerde des dänischen Berufsverbandes Dansk Erhverv untersucht, war aber zu dem Ergebnis gekommen, dass sie nicht gegen EU-Recht verstoßen. Gegen diesen Beschluss hatte dann wiederum Dansk Erhverv vor dem EU-Gericht geklagt. Der Interessensverband dänischer Unternehmen ist der Ansicht, dass die Befreiung von der Pfanderhebung auf Einweggetränkeverpackungen eine rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe für eine Gruppe von Einzelhandelsunternehmen im Norden Deutschlands sei.

Grund für den Ärger von Dansk Erhverv ist, dass viele Menschen aus Dänemark für Getränkeeinkäufe über die Grenze nach Deutschland fahren, weil sie dort nach Ausfüllen einer Exportbescheinigung weder deutsches noch dänisches Dosenpfand bezahlen müssen. Eine geplante Regelung, die diese Möglichkeit beenden sollte, ist bis heute nicht umgesetzt. Mehr als 650 Millionen Dosen gelangen Schätzungen zufolge aus dem norddeutschen Grenzhandel jährlich nach Dänemark./gyd/aha/DP/eas (dpa) 

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