„Your Superfoods“ muss Aussagen in Verbindung mit dem Coronavirus zu seinen Produkten unterlassen

Verbraucherzentrale Berlin gewinnt Klage gegen Anbieter von Superfoods

05.10.2020 - Deutschland

Die Sorge von Verbraucherinnen und Verbrauchern um ihre Gesundheit nutzen einzelne Anbieter in der anhaltenden Corona-Pandemie aus, um den Absatz ihrer Produkte mit zweifelhaften Werbeversprechen zu steigern. Die Verbraucherzentrale Berlin ist erneut entschieden dagegen vorgegangen. Mit Erfolg: Der Anbieter „Your Superfoods“ muss nun Aussagen in Verbindung mit dem Coronavirus zu seinen Produkten unterlassen.

ellaolsson / Pixabay

Immer noch bewerben Hersteller ihre Nahrungsergänzungsmittel oder Pflanzenextrakte mit angeblichem Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus. Doch das ist in der Regel nicht erlaubt. „Nahrungsergänzungsmittel oder Pflanzenpulver sind Lebensmittel und diese dürfen generell nicht damit beworben werden, dass sie vor Krankheiten schützen, sie lindern oder sogar heilen“, sagt Dr. Britta Schautz, Projektleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Schutz vor Coronavirus suggeriert

Im aktuellen Fall warb der Anbieter von Smoothiepulvern aus sogenannten „Superfoods“ im Onlineshop sowie bei facebook unter anderem mit folgenden Aussagen: „Das Coronavirus ist in aller Munde. Und leider können wir nicht alles kontrollieren, was um uns herum passiert, aber wir können unser eigenes Immunsystem stärken. Um dein Immunsystem zu stärken(...)“ mit anschließender Werbung für verschiedene Produkte, denen immunitätsfördernde Eigenschaften zugeschrieben wurden. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Berlin nutzte der Anbieter hier bewusst die Ängste der Kunden aus und erweckte die irreführende Erwartung, mit der Verwendung der Produkte könne ein erhöhter Schutz vor Ansteckung erlangt werden. Auf die Abmahnung hin entfernte das Unternehmen zwar die Aussagen, gab aber nicht die geforderte Unterlassungserklärung ab. Deshalb wurde Klage eingereicht, die nun zu Gunsten der Verbraucherzentrale Berlin entschieden wurde.

Verbraucher sollten unseriöse Händler melden und Produkte meiden

„Die Verbraucherzentrale setzt sich gegen Wettbewerbsverstöße ein und mahnt entsprechende Unternehmen ab. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten uns also gern unseriöse Händler melden, wenn sie schlechte Erfahrungen gemacht haben“, empfiehlt Claudia Both, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. „Außerdem raten wir vom Kauf solcher Produkte ab. Sie können nicht vor einer Infektion schützen und im schlimmsten Fall sogar schaden, wenn sie zum Beispiel zu hoch dosiert sind oder man sich in Sicherheit wähnend nicht mehr an Maßnahmen wie die Abstandsregel hält“, sagt Britta Schautz.

Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen

Meistgelesene News

Weitere News von unseren anderen Portalen

Fleisch aus dem Labor