Neues Gesetz für Fleischbranche verhindert Spezialisierung
Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern
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Der Manager beklagte, dass dem Unternehmen durch das neue Gesetz "die Möglichkeit der Spezialisierung und die Möglichkeit, auf Marktereignisse zu reagieren", genommen werde. "Ich muss doch Würste und Schinken produzieren und die an einem anderen Punkt schneiden und verpacken können. Mit Veggie-Wurst und Käse darf ich das. Da besteht zwingend noch Diskussionsbedarf", sagte Tönnies.
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch die geplanten schärferen Regeln für die Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass in größeren Betrieben der Branche ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertragsarbeiter und ab 1. April 2021 auch keine Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern./lic/DP/he (dpa)
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