#ESOPasap – Wie bessere Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen Innovation und Wachstum fördern

Umfassende Studie zur Situation von Mitarbeiterbeteiligungen und sog. ESOPs (Employee Stock Option Plans) in Startups

24.06.2020 - Deutschland

Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. (Startup-Verband), die Boston Consulting Group (BCG), BCG Digital Ventures, die Internet Economy Foundation (IE.F) und die Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller stellen heute in Anwesenheit von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Studie “#ESOPasap – Faire Mitarbeiterbeteiligung in Startups – mit Unternehmergeist Innovation und Wachstum beschleunigen” vor. 

Photo by Headway on Unsplash

Die Studie zeichnet erstmals ein umfassendes Bild der vielfältigen Herausforderungen für Startups im Umgang mit Mitarbeiterbeteiligungen. Diese ergeben sich maßgeblich aus den momentan mangelhaften rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine breite wie effektive Teilhabe von Mitarbeiter*innen verhindern. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Tech-Standorts aufs Spiel gesetzt. Die Studie greift u.a. auf die Ergebnisse einer exklusiven Online-Umfrage mit ca. 1.900 Teilnehmer*innen aus dem Startup-Ökosystem und knapp 70 Expert*innen-Interviews zurück.

Die wichtigsten Studienergebnisse im Überblick

1. Mitarbeiterbeteiligungen sind für ein erfolgreiches Startup-Ökosystem unverzichtbar

Für 84 Prozent der Befragten sind Mitarbeiterbeteiligungsprogramme essentiell für den Erfolg von Startups.

2. Mitarbeiterbeteiligungen sorgen für Anerkennung und Identifikation

Für 77 Prozent der Mitarbeiter*innen bedeutet Mitarbeiterbeteiligung die Anerkennung persönlicher Leistung und 66 Prozent sehen darin eine starke Identifikation mit dem Startup und seinen Zielen. 59 Prozent betrachten Mitarbeiterbeteiligung als finanzielle Kompensation.

3. Erlöse aus Mitarbeiterbeteiligungen sorgen für ein sich selbst befeuerndes Startup-Ökosystem

38 Prozent aller Befragten haben die Erlöse aus früheren Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen entweder für die Gründung eigener oder für Investitionen in bestehende Startups genutzt.

4. Die Rahmenbedingungen in Deutschland sind international nicht wettbewerbsfähig

Nur 3 Prozent sind der Meinung, dass die Rahmenbedingungen in Deutschland besser seien als im EU-Ausland. 49 Prozent der Befragten sehen die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland als deutlich schlechter an, als im EU-Ausland (die restlichen 48 Prozent konnten hierzu keine Angabe machen). 

5. Schlechte Rahmenbedingungen haben fatale Folgen für Startups

37 Prozent der Mitarbeiter*innen ziehen bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen den Wechsel in ein etabliertes Unternehmen und 26 Prozent den Wechsel in ein Startup im Ausland in Betracht. 23 Prozent der Gründer*innen verzögern oder streichen aufgrund der Rahmenbedingungen Investitionen in Deutschland und 18 Prozent stimmten sogar der Aussage zu, dass sie planen, den Hauptsitz des Startups zwecks Gewinnung von Talenten in das Ausland zu verlegen.

Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen in Deutschland

Abgeleitet aus der Zustandsanalyse empfiehlt die Publikation vier konkrete Maßnahmen, um die Bedingungen entscheidend zu verbessern und Deutschland zu einem der weltweit attraktivsten Ökosysteme für Innovation und Teilhabe zu machen. 

1. Schaffung einer eigenen Anteilsklasse

Es sollte eine eigene Anteilsklasse im GmbH-Recht geschaffen werden, die spezifisch auf die Bedürfnisse von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zugeschnitten ist, um Mitarbeiter*innen praktikabel als Gesellschafter an einer GmbH beteiligen zu können. Solche Mitarbeiteranteile müssen kostengünstig, schnell, einfach und digital ausgegeben und übertragen werden können und sollten der primär vermögensmäßigen Beteiligung angemessene Informations- und Beteiligungsrechte haben.

2. Besteuerung fair gestalten

Mitarbeiter*innen sollten nach internationalem Vorbild erst dann einen geldwerten Vorteil aus den ihnen gewährten Geschäftsanteilen versteuern müssen, wenn ihnen tatsächlich liquide Mittel aus den Anteilen zufließen (also erst nach einem Verkauf). Weil es sich hierbei nicht um regulären Arbeitslohn handelt, sondern um Erlöse aus einer Unternehmensbeteiligung, sollten die geldwerten Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen einheitlich als Kapitalerträge versteuert werden.

3. Freibeträge bei Reinvestition ermöglichen

Reinvestitionen von Erlösen aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen in deutsche Startups sollten gefördert werden, um ein sich selbst befeuerndes Startup-Ökosystem zu ermöglichen. Erlöse aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen sollten deswegen steuerfrei vereinnahmt werden können, sofern die Mitarbeiter*innen diese Mittel in das Startup-Ökosystem reinvestieren, etwa als Gründer*in oder Investor*in.

4. Transparentes Bewertungsverfahren schaffen

Aktuell ist die Bewertung eines Startups für steuerliche Zwecke schwierig. Für Mitarbeiter*innen führt dies zu nicht abschätzbaren Risiken bei der Gewährung und Übertragung von Mitarbeiteranteilen durch hohe Steuerforderungen auf Grundlage unvorhersehbarer Bewertungen. Um diese Risiken wirksam zu reduzieren, sollten nach internationalem Vorbild neutrale, einfache und kostengünstige Bewertungsverfahren für Startups und Mitarbeiteranteile eingeführt werden.

Christian Miele, Präsident des Startup-Verbands: „Die Studie #ESOPasap verdeutlicht, wie wichtig Mitarbeiterbeteiligungen für Startups in dem globalen „War for Talents“ sind. Mitarbeiterbeteiligungen können ein entscheidender Erfolgsfaktor in einem zu schaffenden Kreislauf aus Innovation und Investitionen in einem dynamischen Startup-Ökosystem werden. Die momentanen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland benachteiligen Startups allerdings in erheblichem Maße. Im Sinne unserer Startups, ihrer Mitarbeiter*innen, aber auch der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit unserer Volkswirtschaft insgesamt müssen wir die Rahmenbedingungen für diese Form der Teilhabe schnellstmöglich und grundlegend verbessern. Daher gilt: #ESOPasap”

Stefan Groß-Selbeck, Global Managing Partner BCG Digital Ventures: „Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in Startups sind im internationalen Kontext absoluter Standard. Dabei profitieren nicht nur Angestellte und Unternehmen, sondern das ganze Ökosystem. Auch für etablierte Firmen bringt die Innovationskraft agiler Startups Vorteile, da diese innovative Technologien zur Marktreife entwickeln. Die schlechten Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen hierzulande erschweren eine erfolgreiche Weiterentwicklung des deutschen Startup-Ökosystems und damit der gesamten deutschen Wirtschaft.”

Prof. Dr. Friedbert Pflüger, Vorsitzender IE.F: „Getrieben von Megatrends wie dem Klimawandel und der Digitalisierung befinden sich Deutschland und Europa in einem existentiellen Kampf um Ihre zukünftige Handlungsfähigkeit und wirtschaftliche Stärke. Die digitalen Märkte werden von Playern aus den USA und China dominiert und es bedarf einer fulminanten technologischen Aufholjagd hierzulande, um weiter mitspielen zu können. Die entscheidende Rolle von Startups als Motor dessen ist unumstritten. In der Politik ist mittlerweile vielen bewusst, dass Kapital ein wichtiger Baustein ist, um Startups in Europa zu halten. Doch die besten Köpfe im Team zu haben, ist genauso entscheidend für den Erfolg eines jungen Unternehmens. Hier fehlen in Deutschland die richtigen Anreize. Wir liegen ganz hinten – auch im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn. Mit dieser Studie wollen wir deshalb Wege nach vorn zeigen, damit Deutschland sein Potenzial als Zukunftslabor und Motor für Europa voll ausschöpfen kann.“

Jens Wenzel, Partner bei Hengeler Mueller: „Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen machen es Startups in Deutschland derzeit schwer, international akzeptierte und attraktive Programme für die Beteiligung von Mitarbeitern anzubieten. Viele Länder bieten jungen Unternehmen und ihren Arbeitnehmern dafür seit langem ein deutlich günstigeres Umfeld oder haben in den letzten Jahren gezielt Maßnahmen ergriffen, um sich zu verbessern. Um zur Spitzengruppe aufzuschließen, müssten die Rahmenbedingungen auch in Deutschland angepasst werden. Um das zu erreichen, wäre es wichtig den Aufwand für die Einrichtung und Verwaltung von Mitarbeiterbeteiligungen zu verringern und die steuerliche Behandlung von Gründern und Mitarbeitern anzugleichen.“

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