Nahrungsergänzungsmittel: Europaweite einheitliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe

23.04.2020 - Deutschland

Der Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel (AK NEM) im Lebensmittelverband Deutschland begrüßt die Ankündigung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), sich auf europäischer Ebene für einheitliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln einzusetzen. Peter Loosen, Geschäftsführer des Lebensmittelverbands, erklärt: "Die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln setzen sich seit Jahren für gesetzlich festgelegte und europaweit einheitliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe ein. Unterschiedliche Höchstmengen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union widersprechen dem Grundanliegen eines einheitlichen Binnenmarkts und eines einheitlichen Verbraucherschutzniveaus - zumal bei einer Festsetzung von Höchstmengen immer alle relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse, die weltweit vorhandenen sind, zu berücksichtigen sind."

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Das Fehlen gesetzlich definierter Höchstmengen ändere aber nichts daran, dass im deutschen Handel angebotene Nahrungsergänzungsmittel sicher sind - und das EU-weit sein müssen, stellt Loosen klar: "Bis die Verständigung auf europäische Höchstmengen gelingt, können sich die Konsumenten trotzdem auf die Qualität und Sicherheit der Produkte verlassen. Für Nahrungsergänzungsmittel gelten die Vorgaben des Lebensmittelrechts, die die Sicherheit auch aller anderen Lebensmittel garantieren. Entsprechend sorgfältig gehen die Anbieter bei der Entwicklung ihrer Produkte hinsichtlich Nährstoffkombinationen und Dosierungen vor, indem sie sich an den wissenschaftlichen Erkenntnissen über Nutzen und Risiken orientieren." Eine entscheidende Kenngröße sei dabei der sogenannte Tolerable Upper Intake Level (UL). Dies ist die wissenschaftlich anerkannte Obergrenze für die sichere Gesamtzufuhr, die täglich und ein Leben lang aufgenommen werden kann, ohne dass negative Effekte zu erwarten sind. Auch unter Berücksichtigung der Nährstoffaufnahmemenge im Rahmen der täglichen Ernährung kommt es in Deutschland zu keiner übermäßigen Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen, wie wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen.

Eine Einschränkung macht Peter Loosen jedoch - auch mit Blick auf die aktuelle Situation mit COVID-19: "Leider gibt es im Internet immer wieder unseriöse Seiten von Anbietern illegaler Erzeugnisse, die als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet und vermarktet werden. Für diese Produkte ist die Sicherheit und Gesetzeskonformität nicht in derselben Weise garantiert, wie das bei den Produkten der Fall ist, die über Apotheken, Drogerien, Supermärkte oder von den bekannten Herstellern direkt bezogen werden. Fakt ist, dass keinem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zugeschrieben werden dürfen. Dieses Verbot krankheitsbezogener Angaben gilt für alle Lebensmittel, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln. Es ist strikt verboten, auch nur den Eindruck dieser Eigenschaften zu erwecken. Entsprechend ist auch die Bewerbung von Produkten mit Aussagen zu Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von COVID-19 verboten."

Zwar gelten für Nahrungsergänzungsmittel, die online angeboten werden, dieselben strengen lebensmittelrechtlichen Vorschriften, wie für Produkte, die im stationären Handel verkauft werden. Die Überwachung dieser Vorschriften ist aufgrund der Fülle der Angebote jedoch mit besonderen Herausforderungen verbunden. Hier könnten gesetzlich festgelegte Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe den Verbraucher:innen helfen, die angebotenen Produkte schneller und besser einzuschätzen - und die seriösen Anbieter zu identifizieren.

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