Startup-Verband legt Corona-Studie vor – Sieben von zehn Startups fürchten um ihre Existenz

02.04.2020 - Deutschland

Neun von zehn Startups in Deutschland sind negativ von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen, über 70 Prozent fürchten sogar um die Existenz. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie, die vom Bundesverband Deutsche Startups e.V. (Startup-Verband) in Zusammenarbeit mit Curth+Roth heute veröffentlicht wurde. Demnach wirkt sich die Krise schon jetzt in der gesamten Breite des deutschen Startup-Ökosystems aus, besonders Startups in den Bereichen HR und Tourismus sehen eine starke Beeinträchtigung ihrer Geschäftstätigkeit. Die Studie zeigt zudem, dass Startups in allen Phasen betroffen sind: Während kleinere Startups durch den Wegfall von Messen und Veranstaltungen vom ausbleibenden Kundenkontakt bedroht sind, fürchten große Startups mit vielen Mitarbeiter*innen vor allem um Umsätze, ihre Liquidität und das Zustandekommen künftiger Finanzierungsrunden.

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Christian Miele, Präsident des Bundesverbandes Deutsche Startups e.V.: „Die Ergebnisse sind alarmierend: Das Startup-Ökosystem steht angesichts der Corona-Krise vor einem massiven Startup-Sterben. Wenn wir nicht schnell und substantiell handeln, dann werden die ersten Startups schon in wenigen Wochen in die Knie gehen. Staatliche Liquiditätshilfen zu entwickeln, die auch für Startups – egal in welcher Stage und welcher Größe – greifen, muss jetzt oberste Priorität haben. Dafür haben wir einen „4-Stufen-Plan“ entworfen, der als ganzheitlicher Schutzschirm die Startups aller Branchen und Phasen adressiert, mit dem Ziel deutsche Startups in der schweren Zeit zu unterstützen und die geschaffenen Arbeitsplätze zu erhalten.

Eine der Maßnahmen, die vielen Startups helfen kann ist die Einrichtung eines staatlichen Matching-Fonds, der private Investitionen zu einem festgelegten Schlüssel matcht. Um in dieser Krisensituation möglichst sparsam mit öffentlichen Geldern umzugehen muss natürlich feststehen, dass dieses Matching nicht zu Management Fees und einem Carried Interest für den Wagniskapitalgeber führen darf. Im Vordergrund muss der Erhalt der Arbeitsplätze und der Fortbestand des deutschen Startup-Ökosystem stehen.“

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