Süße Quittung - Bäcker in Bayern reagiert auf Bonpflicht
Normalerweise verkauften sie ein Viertel davon. Seit Jahresbeginn müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen.
Mit der bereits Ende 2016 beschlossenen sogenannten Belegausgabepflicht will der Gesetzgeber Steuerbetrug über Mogelkassen verhindern. Die Regelung wird von vielen als bürokratisch kritisiert; vor allem Bäcker mit Laufkundschaft, die in der Regel keine Kassenbons haben will, fürchten überflüssige Müllberge.
Den eingebackenen Bon aus sogenanntem Fondant hat der Bäcker in Moosinning mit einem Lebensmitteldrucker wie einen echten Kassenbon gestaltet. Die Kunden seien alle sehr begeistert, doch die Aktion werde nach Fasching wieder beendet, sagte Helbig. Denn: «Den Papierbon müssen wir trotzdem austeilen», sagte sie. Es sei ja schließlich Vorschrift. (dpa)
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