Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl ab 2020 EU-weit verboten
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Das Verbot soll ab Februar 2020 gelten. Der Verbrauch von Lagerbeständen ist noch 3 Monate danach erlaubt. Zutreffend ist das vor allem in den Obstanbauregionen in Südeuropa. Hier wird das Mittel bei Zitrusfrüchten wie Orangen, Mandarinen oder Grapefruits angewendet.
Die EU-Staaten folgen damit einer Empfehlung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese sah die gesetzlichen Kriterien für eine erneute Zulassung in der Europäischen Union nicht mehr erfüllt. Beide Wirkstoffe haben mögliche neurologische und genotoxische Auswirkungen auf den menschlichen Körper.
Mit dem Verbot sinken auch die Rückstandshöchstgehalte von Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl auf 0,01 mg/kg für Obst und Gemüse.
Beide Wirkstoffe wurden in der Vergangenheit regelmäßig in Obst- und Gemüse-Proben nachgewiesen. Die gefundenen Werte lagen aber meist unter den bisher geltenden Höchstgehalten. Die Bestimmung von Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl erfolgt im Labor routinemäßig als Bestandteil der Multimethode mit einer Nachweisgrenze von 0,01 mg/kg.
Die Labore der SYNLAB Food sind für die Bestimmung dieser und vieler weiterer Pestizide akkreditiert. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Analysen auf Pflanzenschutzmittel. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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