BMEL zu Lebensmittelkontrollen

13.12.2019 - Deutschland

Zur Zeit wird darüber berichtet, dass wohl etwa jede dritte vorgeschriebene Lebensmittelkontrolle in Deutschland aufgrund von Personalmangel in den Bundesländern, die für diese Kontrollen zuständig sind, ausfalle.

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, macht dazu deutlich: „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Länder den offenkundigen Personalmangel nicht abstellen. Wenn es um die Gesundheit der Menschen geht, darf nicht gespart werden! Wir als Bundesregierung haben hier eine klare Haltung, unsere Erwartung an die Länder habe ich bei unserem jüngsten Treffen um den Wilke-Skandal nochmals verdeutlicht und sie aufgefordert, alle beteiligten Behörden mit ausreichend Personal auszustatten. Hier geht es um die richtige Prioritätensetzung.“

Die Überwachungsbehörden in den Bundesländern kontrollieren Produkte und Betriebsstätten. Diese Aufgabe liegt in unserem föderalen System allein in der Zuständigkeit der Bundesländer - darauf legen die Länder im Übrigen auch sehr großen Wert.

Das heißt konkret: Die Bundesländer entscheiden in eigener Hoheit über die organisatorische Struktur für die Wahrnehmung dieser Aufgabe.

Und das heißt auch: Eine personelle oder finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund bei der Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist grundsätzlich nicht möglich.

Bundesministerin Julia Klöckner hat darauf im Rahmen eines Gesprächs mit den für die Lebensmittelkontrollen zuständigen Ministern und Senatoren der Länder am 25.10.2019 auch deutlich hingewiesen und sie aufgefordert, ihre Verantwortung für eine angemessene Personalausstattung wahrzunehmen. Laut Bundesverband der Kontrolleure fehlen bundesweit etwa 1500 Kontrolleure.

In diesem Gespräch wurden auch Strukturen und Abläufe zur Optimierung der Lebensmittelüberwachung erörtert. Die folgenden fünf Verbesserungspunkte hat die Bundesministerin vorgelegt:

1.      Die Länder müssen die Lebensmittelüberwachung so organisieren, dass es keine Interessenskonflikte mit Blick auf die Betriebe vor Ort gibt. Die Kontrollen und die Kontrolleure müssen unabhängig sein.

2.      Alle beteiligten Behörden müssen mit ausreichend qualifiziertem Personal versorgt sein.

3.      Die Kommunikation muss verbessert werden. Um Daten und Informationen zwischen den Behörden besser auszutauschen, hat die Bundesministerin eine Studie in Auftrag gegeben, wie eine erforderliche zentrale IT-Infrastruktur konkret aussehen könnte.

4.      Unser Bundesministerium wird eine Analysestruktur vorstellen, bei der „Fingerabdrücke“ der Erreger, die im Lebensmittel gefunden wurden, mit Proben von erkrankten Menschen verglichen werden können. So können Kontaminations- und Infektionswege von den zuständigen Behörden zukünftig routinemäßig nachvollzogen werden. Dadurch wird sich die Aufklärungsrate von Krankheitsausbrüchen, die auf Lebensmittel zurückgehen, deutlich erhöhen.

5.      Produktrückrufe müssen schneller erfolgen, dafür bedarf es einheitlicher Formate. Dazu hat die Bundesministerin bereits eine gesetzliche Änderung auf den Weg gebracht. Damit schafft der Bund die Voraussetzungen dafür, dass die zuständige Landesbehörde dem Lebensmittelunternehmer Vorgaben machen kann, wie die Meldung aussehen muss.

Grundsätzlich gilt zudem: Jeder, der Lebensmittel herstellt und vertreibt, ist für die Sicherheit seiner Produkte verantwortlich (Grundsatz der Eigenverantwortung der Wirtschaft). Mit betrieblichen Eigenkontrollen und Maßnahmen des Qualitätsmanagements muss der Unternehmer sicherstellen, dass seine Produkte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Über Dokumentation und Kennzeichnung muss der Weg des Produkts nachvollziehbar sein – also beispielsweise woher die Rohstoffe stammen und wie das Produkt verarbeitet worden ist.

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