Pesto darf auch bei kleinem Anteil mit Rucola im Namen werben

18.09.2019 - Deutschland

Ein Pesto darf auch dann das Wort "Rucola" im Namen führen, wenn dessen Anteil nur 1,5 Prozent beträgt, aber zu schmecken ist. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt laut Mitteilung vom Montag. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Verband hatte ein Produkt mit dem Namen "Pesto mit Basilikum und Rucola" bemängelt.

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Dieses besteht nur zu 1,5 Prozent aus Rucola, auf der Abbildung auf dem Glas wird aber vor allem mit Rucola geworben - obwohl 20,7 Prozent Basilikum und 11,8 Prozent Petersilie enthalten sind.

Begründet wurde die Klage damit, dass die Aufmachung des Produkts irreführend sei und die Verbraucher einen höheren Rucola-Anteil erwarteten. Das Gericht folgte der Begründung nicht und erklärte, ob eine Werbeaussage irreführend sei, beurteile sich nach dem "Erwartungshorizont des sogenannten Durchschnittsverbrauchers". Wer sich beim Kauf hingegen nach der genauen Zusammensetzung eines Produkts richte, lese das Zutatenverzeichnis. Das Etikett könne im Einzelfall zwar dennoch irreführend sein, das treffe im vorliegenden Fall aber nicht zu. Der Verbraucher erwarte Pesto mit Rucola und bekomme das auch. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig./kno/DP/jha (dpa)

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