VKI-Test zu Milch: Fast alles in Butter

Mängel bei der Kennzeichnung

30.04.2019 - Österreich

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat für seinen aktuellen Milchtest 20 Produkte untersucht. Auch die sehr beliebte Milch in Glasflaschen war im Test dabei. Das Hauptaugenmerk wurde auf die sogenannte ESL-Milch (Extendend Shelf Life) gelegt, die eine längere Haltbarkeit verspricht und derzeit das Kühlregal dominiert. Geschmacklich und qualitativ gab es kaum etwas zu beanstanden, lediglich bei der Kennzeichnung gibt es zum Teil Handlungsbedarf. So findet man bei einigen Herstellern den Begriff „länger haltbar“ nur im Kleingedruckten oder auf der Rückseite der Milchpackung. Ein weiterer Hersteller lobt seine ESL-Kuhmilch wiederum als „naturbelassen“ aus und das, obwohl die Milch u.a. pasteurisiert und homogenisiert wurde. Ebenso sind Angaben „wie damals“ oder „die gute tägliche Milch“ für eine ESL-Milch entbehrlich. Im Rahmen des Tests wurden zwölf „sehr gute“, eine „gute“ und sieben „durchschnittliche“ Bewertungen vergeben.

Pezibear/ Pixabay

Symbolbild

„Frisch“, „länger frisch“ oder „länger haltbar“?

Frische Vollmilch ist in den Regalen nahezu gänzlich von der ESL-Milch verdrängt worden. Milch darf den Zusatz „frisch“ dann tragen, wenn sie innerhalb einer bestimmten Zeit nach der Gewinnung weiterverarbeitet wird. Sie wird nur kurzzeitig im Rahmen der Pasteurisierung erhitzt und das Mindesthaltbarkeitsdatum darf mit maximal 9 Tagen (in Ausnahmen mit 11 Tagen) nach dem Zeitpunkt der Wärmebehandlung angegeben werden.

Bei der ESL-Milch gibt es zwei Varianten: „länger frisch“ und „länger haltbar“. Die Art der Technologie für die Haltbarmachung (z. B. hocherhitzt, pasteurisiert, filtriert) ist anzugeben. „Länger frisch“ Milch ist maximal 25 Tage haltbar, „länger haltbar“ Milch bis zu 45 Tage. Das Ausmaß der Wärmebehandlung liegt bei ESL-Milch immer noch unter der ultrahocherhitzten Milch, auch bekannt als H-Milch.

„Es gibt also einen deutlichen Unterschied zwischen Frischmilch und einer ESL-Milch. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben daher auch ein Recht darauf, klar darüber informiert zu werden, um welches Produkt es sich handelt“, betont VKI-Projektleiterin Nina Siegenthaler. „Umso mehr, wenn das Produkt beispielsweise zeitgleich blumig als ,Milch wie früher‘ angeboten wird.“

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