Frankreich verbietet Titandioxid in Lebensmitteln ab 2020

24.04.2019 - Frankreich

Der Stoff ist erlaubt und steckt zum Beispiel in Zahnpasta und Käse. Doch ist er möglicherweise gesundheitsgefährdend? Frankreich will ihn für Nahrungsmittel bald aus dem Verkehr ziehen - und Deutschland?

Wegen gesundheitlicher Bedenken verbietet Frankreich den weißen Farbstoff Titandioxid in Lebensmitteln. Das Verbot solle ab 1. Januar 2020 gelten, kündigten das Umwelt- und Wirtschaftsministerium an. Der auch als E171 bekannte Zusatzstoff wird etwa in Süßigkeiten, Mozzarella oder Zahnpasta verwendet. Er soll Lebensmittel glänzender machen. Für Deutschland kündigte das Bundesagrarministerium auf Anfrage an, den französischen Vorstoß intensiv darauf hin zu überprüfen, ob ein Verbot begründet ist.

Eine Sprecherin erläuterte in Berlin, Titandioxid sei EU-weit als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Wenn ein EU-Staat wie nun Frankreich ein Verbot für erforderlich halte, müsse er die EU-Kommission und die anderen Mitgliedsstaaten unverzüglich darüber informieren. Über die beabsichtigten Maßnahmen sei dann auf EU-Ebene zu diskutieren. Bis Donnerstagnachmittag hatte Frankreich demnach zunächst noch keinen Regelungsvorschlag übersandt.

Nach Angaben des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde wird Titandioxid auch in Deutschland in Lebensmitteln verwendet. So kommt der Stoff beispielsweise auch bei Schokolinsen zum Einsatz.

Die französische Gesundheitsbehörde Anses hatte vor dem angekündigten Verbot darauf hingewiesen, dass sie aufgrund fehlender Daten eine Gesundheitsgefahr für Menschen nicht ausschließen könne.

«Insbesondere konnte aufgrund fehlender Daten keine akzeptable Tagesdosis für diesen Zusatzstoff festgelegt werden», hieß es nun in der Mitteilung der Ministerien. Anses hatte den Herstellern vorgeworfen, entsprechende Daten nicht geliefert zu haben. Deshalb sei es nun unmöglich, verbleibende Unsicherheiten zu beseitigen, um die Sicherheit des Weißpigments zu gewährleisten.

Titandioxid kommt auch in Farben, Lacken oder Kunststoffen vor. Die Europäische Chemikalienagentur Echa schlug 2017 die Einstufung von Titandioxid in die Kategorie 2 vor - das heißt, dass die Substanz in Verdacht steht, bei Inhalation Krebs zu erregen. Die EU hatte in der vergangenen Woche eine Entscheidung darüber vertagt, Titandioxid als Gefahrenstoff einzustufen. (dpa)

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