Nach drei Monaten: Neues Verpackungsgesetz zeigt Wirkung

01.04.2019 - Deutschland

Das neue Verpackungsgesetz für mehr Recycling zeigt drei Monate nach Inkrafttreten Wirkung. Das Register für Unternehmen, die über Gebühren das Entsorgen und Verwerten von Verpackungen finanzieren, umfasse inzwischen 160 000 Einträge, sagte Gunda Rachut von der Zentralen Stelle der Deutschen Presse-Agentur.

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In den vergangenen Jahren seien es nur rund 60 000 Unternehmen gewesen. Mitte Januar hatte Rachut einen Zwischenstand von 130 000 gemeldet.

Die Zentrale Stelle organisiert als Behörde das Register, das öffentlich einsehbar ist und dazu führen soll, dass Unternehmen sich gegenseitig kontrollieren. Auch das klappt: "Abmahnungen und Anzeigen nehmen zu", sagte Rachut. "Nach unserer Wahrnehmung werden derzeit alle Behörden mit Anzeigen befasst." Das wiederum wirke sich auf die Registrierungszahlen aus. Das Verpackungsgesetz war zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Eigentlich bestand die Pflicht, sich an den Entsorgungskosten zu beteiligen, auch schon vorher.

Für das Verpackungsrecycling sind in Deutschland die dualen Systeme verantwortlich, etwa der Grüne Punkt. Wer die Verpackungen in Verkehr bringt, muss Gebühren an die Systeme zahlen und damit schon vorab für Entsorgung und Recycling über gelbe oder orangene Tonnen oder Säcke aufkommen. Das neu eingerichtete öffentliche Register soll sicherstellen, dass alle, die müssen, auch zahlen - etwa Online-Händler. Wer das nicht tut, dem drohen Bußgelder und ein Vertriebsverbot./ted/DP/zb (dpa)

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