Neues Gesetz soll Bürgervertrauen in Gütesiegel stärken

14.01.2019 - Deutschland

Gütesiegel etwa für Bio-Lebensmittel oder Fair-Trade-Produkte können künftig als Marken geschützt werden. Diese für Verbraucher wichtige Änderung des deutschen Markenrechts tritt kommende Woche in Kraft, wie das Deutsche Patentamt in München am Freitag mitteilte.

Dafür hat die große Koalition in Berlin eigens eine neue Kategorie eingeführt: die «Gewährleistungsmarke». Die Markeninhaber müssen neutral sein, wie Amtschefin Cornelia Rudloff-Schäffer betonte. Sie dürfen die von ihnen zertifizierten Waren und Dienstleistungen also nicht gleichzeitig selbst vermarkten.

Wenn die Erfinder neuer Gütesiegel ihre Kreationen schützen lassen wollen, müssen sie außerdem die Kriterien für Eigenschaften und Qualität offen legen, auf deren Grundlage Produkte ausgezeichnet werden.

Bisher gab es keinen rechtlichen Klau- und Kopierschutz eigens für Gütesiegel. Der Bund folgt mit dem «Markenrechtsmodernisierungsgesetz» der europäischen Markenrechtsrichtlinie, die seit 2016 gilt. Die Bürger sollen damit die Gewissheit haben, dass verbindliche Standards gelten für Erzeugnisse, die mit geschütztem Gütesiegel beworben werden. (dpa)

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