Berater des EU-Gerichtshofs: Bio-Lebensmittelkennzeichnung schließt Halal-Schlachtung nicht aus

21.09.2018 - Luxemburg

Fleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden, sollte gemäß den islamischen religiösen Gepflogenheiten noch für die Bio-Zertifizierung in Frage kommen, argumentierte ein Berater des obersten Gerichts der Europäischen Union am Donnerstag.

pixabay/markusspiske

Viele Muslime glauben, dass das Tier nicht betäubt werden darf, bevor es getötet wird, damit Fleisch halal ist und für sie zum Verzehr geeignet ist - eine Praxis, die den üblichen Vorschriften für die Schlachtung von Tieren widerspricht.

Im Jahr 2012 beantragte ein französischer Verband zum Schutz von Schlachthoftieren ein Verbot der Vergabe des Labels "Bio-Landbau" für halal gehacktes Rindfleisch. Der Antrag wurde abgelehnt, was zu einer Reihe von Beschwerden führte.

Das französische Gericht, das den Fall bearbeitet, wandte sich dann an den Europäischen Gerichtshof, um Hilfe bei der Auslegung von EU-Rechtsvorschriften zu erhalten.

Generalanwalt Nils Wahl argumentierte, dass die EU-Vorschriften für den ökologischen Landbau "die Praxis des rituellen Schlachtens nicht ausschließen", wie das Luxemburger Gericht in einer Erklärung feststellte, und stellte fest, dass dieser Ausschluss kein Versehen sein dürfe, da das Problem seit langem bekannt sei.

Jede Entscheidung, dass rituelle Schlachtungen mit dem Label "Bio-Landbau" unvereinbar sind, würde den Verbrauchern von Halal-Produkten - und auch koscheren - das Recht verwehren, von den Garantien des ökologischen Landbaus in Bezug auf Qualität und Lebensmittelsicherheit zu profitieren, fügte Wahl hinzu.

Er ist einer von 11 Generalanwälten, die Rechtsgutachten für den Europäischen Gerichtshof erstellen. Die Richter folgen in der Regel ihrem Rat. Es kann mehrere Monate dauern, bis ein Urteil ergeht. (dpa) 

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