Rückruf Mühlen Mett

20.04.2018 - Deutschland

Aufgrund von möglichen Fremdkörpern ruft die RÜGENWALDER MÜHLE öffentlich das Mühlen Mett (100-g-Becher) in den Sorten „Zwiebelmettwurst“, „Schinken-Zwiebelmettwurst“ und „Zwiebelmettwurst Jäger Art“ mit MHD bis einschließlich 11.05.2018 zurück.

Bad Zwischenahn, 18. April 2018. Die Rügenwalder Mühle ruft hiermit öffentlich das Produkt „Mühlen Mett“ (100 g) im Becher in den Sorten „Zwiebelmettwurst“, „Schinken-Zwiebelmettwurst“ und „Zwiebelmettwurst Jäger Art“ zurück. Betroffen sind alle Chargen mit MHD bis einschließlich 11.05.2018.

Bitte beachten Sie: Mühlen Mett mit einem MHD ab 12.05.2018 sowie alle anderen Produkte der Rügenwalder Mühle sind nicht betroffen.

Aufgrund eines Fertigungsfehlers beim Lieferanten der Mühlen Mett-Becher kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass ein scharfkantiger Fremdkörper im Produkt enthalten ist. Beim versehentlichen Verzehr kann von dem Fremdkörper eine Gesundheitsgefahr beim Verschlucken ausgehen. Bei dem Fremdkörper handelt es sich um ein transparentes, dreieckiges Kunststoffteilchen mit etwa 1,1 cm Kantenlänge.

Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes hat die Rügenwalder Mühle die Rückholung der Produkte aus dem Handel bereits veranlasst.

Vom Verzehr der Produkte aus der angegebenen Produktcharge wird abgeraten. Betroffene Verbraucher werden gebeten, sich an das Service-Telefon der Rügenwalder Mühle (04403-66345) zu wenden.

Das Unternehmen bedauert mögliche Unannehmlichkeiten, die mit dieser Maßnahme verbunden sind.

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