BGH entscheidet über «Monsterbacke»-Werbung
Auf der Verpackung des Quarks stand: «So wichtig wie das tägliche Glas Milch!». Die Wettbewerbszentrale sieht darin wegen des Zuckergehalts des Produkts einen Verstoß gegen europäische Vorgaben und eine Irreführung der Verbraucher.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte den Wettbewerbshütern recht gegeben. Der BGH legte das Verfahren daraufhin dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor und muss dessen 2014 gemachte Vorgaben jetzt in deutsches Recht umsetzen. Das Unternehmen verwendet den umstrittenen Slogan wegen des Rechtsstreits derzeit nicht mehr.(dpa)
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