Arbeiten im Schlachthof: Neues Gesetz soll Missstände eindämmen
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Nach der gesetzlichen Neuregelung müssen die Arbeitszeiten künftig Tag für Tag genau aufgeschrieben werden. Vom Lohn darf nichts mehr unerlaubterweise abgezogen werden. Anderenfalls drohen Geldbußen von 30 000 bis 50 000 Euro. Das neue Gesetz muss allerdings noch vom Bundesrat gebilligt werden, ehe es in Kraft treten kann.
Laut Gewerkschaften, Aktivisten und Medienberichten sind in großen Schlachtbetrieben, in denen etwa Tausende Schweine zerlegt werden, viele Menschen zu miserablen Bedingungen beschäftigt. Einige sollen überhöhte Mieten für schlechte Behausungen zahlen, Opfer von Tricksereien bei der Arbeitszeit sein und unerlaubterweise für Arbeitsgerät oder Schutzkleidung zahlen müssen. Thema ist das vor allem in den Hochburgen der Fleischproduktion im niedersächsischen Weser-Ems-Gebiet, im Münsterland und in Ostwestfalen-Lippe.
Der Verband der Ernährungswirtschaft hält die gesetzliche Neuregelung jedoch für überzogen. Hauptgeschäftsführer Michael Andritzky sprach von einer "Nacht- und Nebel-Aktion". In weiten Teilen der Fleischwirtschaft würden keine oder nur in sehr geringem Umfang Werkverträge eingesetzt. "Die gesamte Branche wird aber diesen Regelungen zu Unrecht unterworfen", sagte Andritzky.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßte hingegen die Entscheidung des Bundestags. "Dieses Gesetz war überfällig, denn in der deutschen Fleischwirtschaft gibt es eine größere Anzahl schwarzer Schafe, die es mit großer Fantasie verstehen, den seit Juli 2014 geltenden Branchenmindestlohn, Arbeitnehmerschutzrechte und sozialrechtliche Abgabepflichten zu unterlaufen", sagte NGG-Vize Claus-Harald Güster.
Auch Schiewerling verteidigte das Gesetz gegen Kritik: "Abgesehen von der ethischen Frage geht es uns um faire Bedingungen für die Arbeitskräfte und um faire Bedingungen im Wettbewerb." Schließlich gebe es auch - oft kleinere - Betriebe mit normalen Arbeitsbedingungen./ax/bw/eks/DP/zb (dpa)
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