Verbraucherschützer fordern Meldungen zu Produktrückrufen
Warnungen vor gefährlichen Lebensmitteln, Spielzeug oder Elektrogeräten erreichen Menschen oftmals nicht
Die Verbraucherschützer gaben Medien konkrete Empfehlungen für den redaktionellen Umgang mit Produktrückrufen, die sie mit dem Brief versenden und im Internet zum Download anbieten. Den Redaktionen raten sie, möglichst zeitnah und konsequent über alle Rückrufaktionen zu berichten und dafür etwa eine feste Rubrik einzurichten. Die Bekanntheit eines Herstellers, einer Produktmarke oder die Zahl der potenziell betroffenen Menschen dürfte nicht darüber entscheiden, ob ein Rückruf verbreitet wird oder nicht. Zudem sollten die potenziellen Gefahren der Produkte "möglichst klar und verständlich" benannt und nicht bagatellisiert werden. Die Verbraucherschützer raten darüber hinaus, feste Ansprechpartner in den Redaktionen für das Thema zu benennen.
Jede Woche werden in Deutschland im Schnitt drei Lebensmittel zurückgerufen. In schwerwiegenden Fällen kann es zu Verletzungen oder Erkrankungen kommen, in einigen Fällen besteht Lebensgefahr. Hinzu kommen zahlreiche weitere Produkte wie Kinderspielzeuge oder Elektrogeräte, die aufgrund von Schadstoffbelastungen oder technischen Fehlern zurückgerufen werden. Dass viele Menschen über Rückrufe nichts erfahren, liegt den Verbraucherschützern zufolge insbesondere an der unzureichenden Gesetzeslage und mangelhaften Standards: Diese erlaubten es, dass Behörden, Hersteller und Handelskonzerne nur unzureichend über Lebensmittelrückrufe informieren. Während Behörden nur äußerst eingeschränkte Informationen hätten und daher selten offensiv an die Öffentlichkeit gingen, informierten Supermärkte in der Regel gar nicht oder nur mit unscheinbaren Aushängen im Markt über den Rückruf eines Markenproduktes aus ihrem Sortiment - selbst dann, wenn es sich um ernsthafte Gesundheitsrisiken handele, so die Kritik.
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