Oberlandesgericht Düsseldorf startet erstes Verfahren

14.06.2018 - Deutschland

Wegen des Vorwurfs von Preisabsprachen zum Nachteil der Verbraucher startet am Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch (10.00 Uhr) ein erstes Verfahren um das sogenannte Bierkartell. Das Bundeskartellamt hatte 2013 und 2014 gegen elf Unternehmen, einen Verband und 14 Manager aus der Bierbranche Geldbußen in Höhe von rund 338 Millionen Euro verhängt.

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Der größte Teil - 222 Millionen Euro - entfiel dabei auf die zu Dr. Oetker gehörende Radeberger-Gruppe und Carlsberg Deutschland. Die deutsche Tochter der belgischen Brauerei Anheuser-Busch InBev musste keine Geldbuße zahlen, weil sie dem Bundeskartellamt Informationen für das Verfahren geliefert hatte.

Dabei geht es um Absprachen für Preiserhöhungen in den Jahren 2006 und 2008 für Fass- und Flaschenbier. Laut den Ermittlungen sollte ein Kasten Bier rund einen Euro mehr kosten, beim 100-Liter-Fass für die Gastronomie waren es 5 bis 6 Euro.

Radeberger und Carlsberg akzeptierten die Bescheide des Bundeskartellamtes aus Bonn nicht und zogen vor das OLG. Einen Tag vor dem Prozessauftakt zog die Dr.-Oetker-Tochter am Dienstag ihren Widerspruch zurück, so dass es jetzt nur noch um Carlsberg geht.

Andere Brauereien wie Bitburger, Veltins, Warsteiner und Krombacher hatten mit dem Kartellamt kooperiert und dann geringere Geldbußen akzeptiert. Das OLG hat ein ebenfalls anhängiges Verfahren gegen mehrere Brauereien aus dem Kölner Raum abgetrennt. Carlsberg wollte sich vor dem Prozessauftakt mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.

Der heutige Chef von Dr. Oetker, Albert Christmann, führte die Radeberger-Gruppe bis 2013, bevor er Finanzchef in Bielefeld wurde. Ende 2016 löste er Richard Oetker an der Spitze als persönlich haftender Gesellschafter ab. Christmann hat in den vergangenen Jahren stets bestritten, als Radeberger-Chef an Preisabsprachen beteiligt gewesen zu sein.

Der Rückzieher der Dr.-Oetker-Tochter kommt für Kartell-Experten nicht überraschend. Der Düsseldorfer Anwalt Johann Brück verweist auf die Folgen des Gangs vor das OLG. "Das Gericht trifft eine völlig neue Entscheidung. Der Bescheid des Kartellamtes spielt dabei keine Rolle. Das hat der Fall Rossmann gezeigt, wo es fast um das Sechsfache teurer wurde", erklärt Brück.

Das Kartellamt bewertet bei seinen Bußgeldbescheiden den durch die vorgeworfenen Preisabsprachen generierten zusätzlichen Umsatz.

Der 4. Kartellsenat des OLG lege dagegen andere Bewertungsmaßstäbe an. Das Gesetz sieht eine Strafe vor, die sich am Gesamtumsatz des Unternehmens orientiert. Das können bis zu 10 Prozent sein. Dr. Oetker hat 2016 einen Umsatz von 11,7 Milliarden Euro vermeldet. Die Zahlen für 2017 stellt das Unternehmen in der kommenden Woche vor.  Johannes Paha, Ökonom der Uni Gießen, forscht zu Kartellen. Er bezeichnet den Gang vor das OLG als "Hochrisikostrategie". Das OLG hat bis September vorerst 20 Verhandlungstage angesetzt./lic/DP/zb

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