Machtkampf bei Aldi Nord geht weiter
Hintergrund des Streits ist die etwas komplizierte Eigentümerstruktur bei Aldi Nord. Das Unternehmen ist im Besitz von drei Stiftungen: der Markus-, der Lukas- und der Jakobus-Stiftung. Große Investitionen und wichtige Entscheidungen können von den Stiftungen nur einstimmig freigegeben werden.
Das Oberverwaltungsgericht hatte im Dezember vergangenen Jahres eine Satzungsänderung in der Jakobus-Stiftung für rechtens erklärt, mit der Berthold Albrecht kurz vor seinem Tod den Einfluss der Familienerben auf die Geschicke des Discounters beschränkt hatte. Das Gericht ließ damals keine Revision gegen die Entscheidung zu.
Dagegen wehrt sich jetzt die Familie mit einer Nichtzulassungsbeschwerde. Der Anwalt des Berthold-Albrecht-Erben, Andreas Urban, sagte der Deutschen Presse-Agentur, nach seiner Auffassung weise das Urteil des Oberverwaltungsgericht «mehrere rechtliche Fehler» auf. Außerdem gebe es Verfahrensfehler. Das Unternehmen Aldi Nord wollte zu der neuen Entwicklung nicht Stellung nehmen.
Das Oberverwaltungsgericht muss sich nun noch einmal mit dem Fall befassen. Hält das OVG Schleswig an seiner Entscheidung fest, wird die Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. (dpa)
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