Mitbestimmung gilt auch für Essens-Lieferdienste

18.04.2018 - Deutschland

Die Spielregeln der Mitbestimmung gelten auch für Essens-Lieferdienste: Das Landgericht Berlin hat, wie in dieser Woche bekannt wurde, festgestellt, dass die Delivery Hero AG, zu der in Deutschland die Lieferdienste Foodora, Lieferheld und pizza.de gehören, gegen das deutsche Mitbestimmungsgesetz verstößt und angeordnet, den Aufsichtsrat paritätisch zu besetzen. Die Arbeitnehmer müssen künftig mit sechs Mitgliedern im Aufsichtsrat von Delivery Hero vertreten sein. 

„Diese Gerichtsentscheidung ist wegweisend und kann die Flucht vor oder aus der Mitbestimmung erschweren“, hat Guido Zeitler, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), dazu erklärt.

In Münster versucht Delivery Hero derzeit, eine Betriebsratswahl bei Foodora zu behindern. Die Einleitung des Wahlverfahrens und die Einsetzung eines Wahlvorstandes will die Gewerkschaft NGG gerichtlich einklagen lassen. „Mitbestimmung ist modern und gilt auch für ein Start-up-Unternehmen, vor allem, wenn es inzwischen mehr als 12.000 Menschen, die unter harten Bedingungen bei Wind und Wetter arbeiten, beschäftigt“, sagt Zeitler. Das Urteil des Arbeitsgerichts Münster wird im Mai 2018 erwartet.

Angesichts der Missachtung von Betriebsräten und der Mitbestimmung sei es nicht verwunderlich, dass die Initiative „Arbeitsunrecht“ am morgigen Freitag, 13. April 2018, in acht deutschen Städten zum Aktionstag gegen den britischen Lieferdienst Deliveroo, dem ebenfalls Betriebsratsbehinderung, Scheinselbständigkeit und Sozialabgabenbetrug vorgeworfen werde, aufgerufen habe, so Zeitler.

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