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Lebensmittel-Informationsverordnung

Ab dem 13. Dezember 2014 gilt die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie regelt verbindlich die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die Pflichtangaben erstrecken sich von der Bezeichnung des Lebensmittels über Zutaten, Füllmengen, Mindesthaltbarkeitsdaten, Aufbewahrungsanweisungen, Herstellerangaben, Herstellungsort und des Alkoholgehalts bis hin zur Nährwertdeklaration.

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